Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Art und Umfang der Leistung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen nur nach Maßgaben der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Erklärungen oder Nebenabredungen von Vertretern oder Vermittlern sind, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen, nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns Konstruktions- und Formatänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung bis zur Lieferung vor.
2. Preise
Die Preise werden in EURO gestellt, sie verstehen sich als Bruttopreise, inkl.der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk. Kunden mit dem Status "gewerblich" bekommen nach Anmeldung (sogenanntes Login) Nettopreise angezeigt, die jeweils zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ab Werk gelten. Bei Kleinsendungen im Rechnungswert bis EUR 35,70 (EUR 30,-- netto) wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 11,90 (EUR 10,-- netto) erhoben.
3. Vorbehalt von Fehlern und Irrtümern:
Trotz höchster Sorgfalt bei Erstellung und Aktualisierung des Webshops können sich Fehler und Irrtümer einschleichen. Selten kann es auch aufgrund von Software- und/oder Übertragungsfehlern zu Ungenauigkeiten bei der Summenberechnung kommen. Insofern müssen wir insbesondere angegebene Preise, ermittelte Rechnungsbeträge und Artikelbeschreibungen unter Vorbehalt stellen. Sie können jedoch Bestellungen problemlos stornieren oder ändern, die Sie aufgrund falscher Artikelbeschreibungen oder Preise getätigt haben. Wenn bei der Auftragsbearbeitung falsche Angaben auffallen, werden wir Sie umgehend kontaktieren und Ihnen die Stornierung oder Änderung des Auftrags ermöglichen.
4. Lieferung
Die angegebenen Lieferzeiten gelten vom Tag der Auftragsbestätigung ab, bzw. nach Klärung sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen für den Auftrag und sind nur annähernd zu verstehen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Rohmaterialien für die bestellte Lieferung rechtzeitig zur Verfügung stehen. Unvorhersehbare Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, betriebliche Störungen allgemeiner Art, welche den Ablauf des Geschäftes behindern, insbesondere Lieferverzögerungen bei unseren Vorlieferanten, entbinden uns von der Einhaltung fest übernommener Lieferfristen, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche, auch nicht auf Rückgängigmachung der Bestellung, herleiten kann. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Bei Nichtverfügbarkeit eines bestellten Produktes behalten wir uns vor, ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern. Des weiteren behalten wir uns vor, die versprochene Ware im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern.
5. Versand
Erfüllungs- und Leistungsort ist Bünde. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Absendung des Liefergegenstandes ab Lager auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung ausdrücklich, oder die Aufstellung beim Besteller mit uns vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand oder die Aufstellung durch Verschulden des Bestellers oder von ihm beigezogener Dritter, so geht schon vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.
6. Verpackungskosten
Die Verpackungskosten sind in den Versandkosten vollständig enthalten.
7. Beanstandungen
Alle Muster und Proben dienen nur zur Unterrichtung und sind hinsichtlich Aussehen und Beschaffenheit für uns unverbindlich. Es wird keine rechtsverbindliche Gewähr dafür übernommen, dass Lieferungen verschiedener Herstellungsserien von derselben Beschaffenheit sind. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Ware, erhoben werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Für verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir insoweit Gewähr, als wir nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Andere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder natürliche Abnutzung entstehen, wie auch für Folgeschäden, haften wir nicht. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse, wie gebrauchte Ware, wird keine Gewähr geleistet.
8. Rücksendungen
Warenrücksendungen werden nur dann angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt sind. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen.
9. Entsorgung von Leuchten und Lampen nach ElektroG
Für die von uns vertriebenen Leuchten und Lampen sind wir nach §3 Abs. 11 ElektroG dann als Hersteller anzusehen, wenn sie unter unserem Namen oder ohne Herstellerkennung von uns weiterverkauft werden oder durch uns erstmals in den Geltungsbereich des ElektroG eingeführt wurden. Für unsere nicht-privaten Kunden gilt damit: Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach §10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch des Herstellers auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden beim Hersteller über die Nutzungsbeendigung.
Für private Kunden besteht generell die Pflicht, Elektrogeräte und Entladungslampen bei den kommunalen Wertstoffhöfen zur Entsorgung abzugeben. Ausgenommen sind jedoch ausdrücklich "Leuchten in Haushalten".
10. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Wir sind berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungstermine ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 %, zu verlangen. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären. Bei uns unbekannten Geschäftspartnern, bzw. bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, behalten wir uns vor, gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu liefern.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Besteller ist im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zur Veräußerung der Ware widerruflich berechtigt. Veräußert der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unbearbeitet, so tritt er jetzt schon die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1.Bei Verbindungen, Vermischung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die entstehenden Halb- oder Fertigerzeugnisse in der Form, dass wir Miteigentum an der verarbeitenden Ware, entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Ware, erwerben. Der Besteller verarbeitet insoweit, unter Ausschluss des § 960 BGB, die Ware für uns. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren ausreichend zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt jetzt schon die ihm beim Eintritt eines Schadenfalles gegen sein Versicherungsunternehmen zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, im Falle der Verpfändung der von uns gelieferten Waren ist er verpflichtet, den Vollzugsbeamten auf unser Eigentumsrecht aufmerksam zu machen und uns durch eingeschriebenen Brief Kenntnis zu geben. Tritt der Besteller ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, so sind wir befugt 25 % der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Schadens (z.B. Ersatz bereits entstandener Aufwendungen) bleibt vorbehalten.
12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbestimmungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort
für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist 32257 Bünde.
14. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und im Wechsel- oder Scheckprozess ist ausschließlich und ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Bünde.
14. Identität
Döpke Metallwaren und Ladenbedarf GmbH
HRB 8218, AG Bad Oeynhausen
Steuer-Nr.: 310/5720/0065
USt-IdNr.: DE 811749805
Geschäftsführer: Dieter Döpke, Michael Döpke
Döpke Metallwaren und Ladenbedarf GmbH
Blankensteinstraße 34-36
32257 Bünde
Tel: 0 52 23 - 18 35 70
Fax: 0 52 23 - 57 23